Förderprogramm · NRW.BANK.Impuls KI · KI-Förderung NRW

KI im Unternehmen vorbereiten — 50 % zahlt das Land NRW

Mit NRW.BANK.Impuls KI erhalten kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bis zu 25.000 € Zuschuss, um den Einsatz von künstlicher Intelligenz strukturiert vorzubereiten und zu testen. Wir entwickeln das Konzept, bauen den Prototyp und liefern das Angebot, auf dem Ihr Förderantrag aufsetzt.

Anträge sind seit dem 17. August 2026 über das Kundenportal der NRW.BANK möglich. Die Mittel des Programms sind begrenzt, die Bewilligung erfolgt im Ermessen der NRW.BANK.
Kostenfreie Erstberatung · Angebot innerhalb von 5 Werktagen · Vertragsschluss erst nach Ihrem Zuwendungsbescheid
50 %
Förderquote
der förderfähigen Netto-Ausgaben
25.000 €
Maximaler Zuschuss
je Unternehmen innerhalb von zwei Jahren
10.000 €
Mindestvolumen netto
darunter kein Zuschuss (Bagatellgrenze 5.000 €)
Zuschuss
Förderart
nicht rückzahlbar
31.12.2028
Laufzeit Programm
Anträge laufend, Mittel begrenzt

Fördergeber ist die NRW.BANK. Gefördert werden konzeptionelle Beratungsleistungen (Modul A) und der Test von KI-Systemen (Modul B) für einen konkreten Anwendungsfall.

Unser Angebot

Drei Pakete, gerechnet auf die Förderlogik

Die Programmmechanik gibt den Zuschnitt vor: Unter 10.000 € Projektvolumen gibt es keinen Zuschuss, über 50.000 € keinen zusätzlichen. Unsere Pakete liegen genau in diesem Korridor — damit Sie den Förderrahmen ausschöpfen, ohne Volumen zu kaufen, das nicht mehr gefördert wird.

Modul A · Einstieg

Paket 1 — KI-Standortbestimmung

Projektvolumen12.000 € netto
Zuschuss NRW.BANK− 6.000 €
Ihr Eigenanteil6.000 €
Dauer6–8 Wochen

Für Unternehmen, die KI ernst nehmen, aber noch keinen belastbaren Ausgangspunkt haben. Wir identifizieren die Anwendungsfelder in Ihren Prozessen, priorisieren konkrete Anwendungsfälle und liefern eine Roadmap, mit der Sie entscheiden können.

Prozess- und Datenreife-Analyse · Longlist der Anwendungsfelder · priorisierte Shortlist mit Bewertungsmatrix · Zielbild und Umsetzungsroadmap · Managementpräsentation
Modul B · Anschlussprojekt

Paket 3 — Prototyp & Test

Projektvolumen30.000 € netto
Zuschuss NRW.BANK− 15.000 €
Ihr Eigenanteil15.000 €
Dauer4–6 Monate

Bevor Sie in ein KI-System investieren, prüfen wir an Ihren echten Daten, ob es hält, was es verspricht. Wir bauen eine funktionsfähige Testversion, führen den Test gegen vorab definierte, messbare Kriterien durch und geben eine belastbare Handlungsempfehlung.

Testversion — Prototyp oder befristete Implementierung eines Marktsystems · dokumentierte Testdurchführung · Bewertung gegen Ihre Testkriterien · Handlungsempfehlung
In Modul B sind zusätzlich Sachausgaben förderfähig — Softwarelizenzen, Miete von Hardware, Zugang zu Testinfrastrukturen — bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben in diesem Modul. Ihre Test- und Lizenzkosten werden also mitgefördert.
Voraussetzung: Modul B setzt konzeptionelle Vorarbeiten voraus — aus Modul A oder aus eigenfinanzierten Vorarbeiten Ihres Unternehmens.

Der maximale Förderrahmen in zwei Schritten

Paket 2 und Paket 3 ergeben zusammen 50.000 € Projektvolumen und 25.000 € Zuschuss — genau der Höchstbetrag, den ein Unternehmen innerhalb von zwei Jahren erhalten kann, in genau den zwei Anträgen, die das Programm zulässt. Erst das Konzept, dann der Test am realen Anwendungsfall.

Alle Preise netto. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.

Antragsberechtigung

Sind Sie antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen nach der KMU-Definition der EU-Kommission (Empfehlung 2003/361/EG). Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:

Bedingung 1

Beschäftigte

Weniger als 250 Mitarbeitende, gerechnet in Jahresarbeitseinheiten. Auszubildende und Praktikanten mit Ausbildungsvertrag zählen nicht mit, Zeiten von Mutterschafts- und Elternurlaub ebenfalls nicht.

Bedingung 2 — eine von beiden genügt

Finanzkennzahlen

Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €. Es reicht, wenn eine der beiden Größen unter der Schwelle liegt — maßgeblich ist der letzte durchgeführte Jahresabschluss.

Der häufigste Irrtum

Viele Unternehmen sortieren sich zu früh aus. Ein Handelsbetrieb mit 70 Mio. € Umsatz kann KMU sein, wenn die Bilanzsumme unter 43 Mio. € liegt. Ein anlagenintensiver Produktionsbetrieb mit 60 Mio. € Bilanzsumme kann KMU sein, wenn der Umsatz unter 50 Mio. € liegt. Und ein einzelnes starkes Jahr kostet den Status nicht: Er wechselt erst, wenn die Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden.

Was Sie zusätzlich prüfen müssen

  • Beteiligungen und Gruppenstrukturen. Bei Beteiligungen zwischen 25 % und 50 % werden die Kennzahlen anteilig hinzugerechnet, ab mehr als 50 % oder bei Kontrolle vollständig. Eine Unternehmensgruppe wird als Einheit betrachtet — die operative Gesellschaft mit 90 Mitarbeitenden kann in einer Gruppe mit 400 Beschäftigten liegen.
  • Verbindung über Personen. Unternehmen, die über dieselben natürlichen Personen verbunden sind und auf demselben oder einem benachbarten Markt tätig sind, gelten ebenfalls als verbunden.
  • Öffentliche Beteiligung. Werden 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte von öffentlichen Stellen kontrolliert, liegt kein KMU vor. Für bestimmte Investorentypen gelten Ausnahmen.
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AGVO.
  • Höchstens zweimal in zwei Jahren, verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen eingeschlossen.

Auch Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind förderfähig. Eine Untergrenze gibt es nicht.

Antragsqualität

Ihr Antrag steht und fällt mit dem Angebot

Das Angebot des auftragnehmenden Unternehmens ist Bemessungsgrundlage des Förderantrags. Es wird vollständig eingereicht und geprüft. Ein Angebot, das nicht zur Richtlinie passt, kostet Sie nicht nur die Förderung, sondern den ganzen Vorlauf. Diese fünf Punkte entscheiden:

  1. 01

    Zuordnung zum Modul

    Die NRW.BANK prüft, ob sich das Vorhaben einem der Module zuordnen lässt. Unsere Leistungsverzeichnisse sind entlang der Richtlinienziffern aufgebaut — jedes Arbeitspaket mit Referenz auf den geförderten Beratungsinhalt.

  2. 02

    Klarer KI-Fokus

    Allgemeine Digitalisierungsberatung ist ausdrücklich nicht förderfähig. Ebenso nicht: Automatisierung oder Robotik ohne KI, reine Bestandsaufnahmen ohne konzeptionelle Anschlussarbeit, Schulungen zur europäischen KI-Verordnung, Umsetzungsleistungen über den Test hinaus. Wir schneiden den Scope so, dass er in der Prüfung hält.

  3. 03

    Messbare Testkriterien in Modul B

    Sie müssen die zu prüfenden Testkriterien bereits bei Antragstellung benennen. Wir liefern sie als prüffähige Tabelle: Kriterium, Messgröße, Zielwert, Messmethode. Nicht „das System soll gut funktionieren", sondern „Extraktionsgenauigkeit bei Eingangsrechnungen, F1-Score gegen einen Referenzdatensatz von 200 Belegen, Zielwert 0,92".

  4. 04

    Kein vorzeitiger Vorhabenbeginn

    Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Leistungsvertrags. Wer vor dem Zuwendungsbescheid unterschreibt, verliert die Förderung. Unsere Angebote sind bis zum Bescheid ausdrücklich unverbindlich, und wir beginnen keine Leistung vorher — auch keinen Workshop.

  5. 05

    Verwendungsnachweis von Anfang an mitgedacht

    Die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises aus zahlenmäßigem Nachweis und Sachbericht. Unsere Arbeitspakete haben benennbare Ergebnisse, die sich gegen das Angebot prüfen lassen. Damit hat Ihr Sachbericht eine Grundlage.

Förderinhalte

Was gefördert wird

Modul A

KI-Konzeptberatung

Vier förderfähige Beratungsinhalte. Wir arbeiten sie als Arbeitspakete ab:

AP 1

Anwendungsfelder und Ziele identifizieren

Prozesslandkarte, Interviews mit Fach- und Führungsebene, Datenreife-Check je Prozessbereich, Zielbild für den KI-Einsatz, Longlist möglicher Anwendungsfelder.

AP 2

Anwendungsfälle definieren und priorisieren

Bewertungsmatrix über Nutzen, Aufwand, Datenverfügbarkeit sowie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen. Business Case je Anwendungsfall, Umsetzungsroadmap.

AP 3

Strukturen und Prozesse für das KI-Management

Rollen und Verantwortlichkeiten, Betriebsmodell, Architekturentscheidung Cloud oder On-Premise inklusive Datenhaltung, Tool- und Lizenzsteuerung, Kostenmodell, Kompetenzaufbau.

AP 4

Strukturen und Prozesse für den verantwortungsvollen Einsatz

Interne KI-Richtlinie, Freigabe- und Review-Prozesse, Risikoklassifizierung der Anwendungsfälle, Dokumentationspflichten, Schnittstelle zum Datenschutz.

Liegen bei Ihnen noch keine konzeptionellen Vorarbeiten vor, umfasst das Vorhaben mindestens AP 1 und AP 2. Bestehende Vorarbeiten bauen wir ein, statt sie zu wiederholen.

Modul B

Test von KI-Systemen

Drei Leistungsblöcke:

B 1

Erstellung der Testversion

Entwicklung eines KI-Prototypen für Ihren konkreten Anwendungsfall — oder befristete Implementierung eines am Markt verfügbaren KI-Systems zu Testzwecken. Was sinnvoller ist, entscheiden wir am Anwendungsfall, nicht am Produktkatalog.

B 2

Durchführung und Bewertung des Tests

Test gegen die vorab definierten Kriterien, an Ihren Daten, dokumentiert und nachvollziehbar.

B 3

Handlungsempfehlung

Belastbare Empfehlung für das weitere Vorgehen — auch dann, wenn sie lautet: nicht investieren. Das ist der Zweck der Förderung.

Grenzen

Förderfähig sind Tests für Anwendungsfälle, in denen bislang keine KI systematisch genutzt wird. Der Test ist zeitlich begrenzt und in der Nutzerzahl gegenüber einem Produktivsystem eingeschränkt. Der anschließende Produktivbetrieb ist nicht Teil der Förderung — wir begleiten ihn separat.

Prozess

Von der ersten Frage bis zur Auszahlung

  1. 1

    Erstgespräch — kostenfrei, 30 Minuten

    Wir klären Antragsberechtigung, Gruppenstruktur und mögliche Anwendungsfelder. Ergebnis: eine Einschätzung, ob sich der Weg für Sie lohnt.

  2. 2

    Angebot — innerhalb von 5 Werktagen

    Sie erhalten ein förderfähig aufgebautes Angebot mit Leistungsverzeichnis, Aufwandsgerüst, Zeitplan und Ergebnissen je Arbeitspaket. Unverbindlich bis zum Zuwendungsbescheid.

  3. 3

    Antragstellung — durch Sie

    Sie stellen den Antrag digital über das Kundenportal der NRW.BANK. Wir stellen alle Unterlagen bereit, die aus unserem Leistungsumfang stammen, und stehen für Rückfragen zur Verfügung — kostenfrei.

  4. 4

    Zuwendungsbescheid

    Die NRW.BANK entscheidet. Erst danach schließen wir den Vertrag.

  5. 5

    Durchführung

    Beginn innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung, Durchführungsdauer maximal sechs Monate. Wir arbeiten mit festen Meilensteinen.

  6. 6

    Verwendungsnachweis

    Bis zwei Monate nach Projektende. Wir liefern die Dokumentation aus unserem Leistungsteil, die Sie dafür benötigen.

  7. 7

    Auszahlung

    Die NRW.BANK erstattet den Zuschuss einmalig nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Klartext vor dem Start

Was Sie mitbringen müssen

Drei Punkte, die wir vorab besprechen — weil sie über den Erfolg entscheiden und weil Sie sie kennen sollten, bevor Sie Zeit investieren.

Sie finanzieren vor.

Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsprinzip ausgezahlt: einmalig, nach Abschluss des Vorhabens und Prüfung des Verwendungsnachweises. Das gesamte Projektvolumen läuft zunächst über Ihre Liquidität. Beim Einstiegspaket sind das 12.000 € netto, von denen Sie 6.000 € später erstattet bekommen.

Sie stellen einen Projektverantwortlichen.

Eine benannte Person mit Entscheidungsnähe und echtem Zeitbudget — realistisch zwei bis vier Stunden pro Woche. Ohne internen Ansprechpartner entsteht kein brauchbares Konzept, und ohne Ergebnisse gibt es keinen Verwendungsnachweis und keine Erstattung. Wir halten das als Mitwirkungspflicht im Angebot fest.

Sie stellen Daten und Zugänge bereit.

Prozessdokumentation, Ansprechpartner in den Fachbereichen, in Modul B Zugriff auf echte Daten für den Test. Die Datenbereitstellung ist in solchen Projekten der häufigste Verzugsgrund — bei einem Durchführungsfenster von sechs Monaten ist dafür kein Puffer.

Wenn einer dieser Punkte nicht darstellbar ist, sagen wir das im Erstgespräch. Ein Projekt, das im Verwendungsnachweis scheitert, hilft niemandem.

Förderfähigkeits-Check

Prüfen Sie in zwei Minuten, ob Ihr Unternehmen infrage kommt

Neun Fragen, keine Registrierung für das Ergebnis. Sie erhalten eine erste Einschätzung und die voraussichtliche Zuschusshöhe.

Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen?
FAQ

Häufige Fragen

Wer kann NRW.BANK.Impuls KI beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen nach der KMU-Definition der EU-Kommission: weniger als 250 Mitarbeitende und entweder höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme. Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden sind eingeschlossen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

50 % der förderfähigen Netto-Ausgaben, maximal 25.000 € je Unternehmen innerhalb von zwei Jahren. Zuschüsse unter 5.000 € werden nicht gewährt, das Projektvolumen muss also mindestens 10.000 € netto betragen.

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

Nein. Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare, zweckgebundene Zuwendung. Sie wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Wann bekomme ich das Geld?

Nach Abschluss des Vorhabens und Prüfung des Verwendungsnachweises, in einer Zahlung. Das Projekt finanzieren Sie zunächst vollständig selbst vor.

Wie oft kann ich die Förderung nutzen?

Höchstens zweimal innerhalb von zwei Jahren, mit einer Gesamtsumme von maximal 25.000 €. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen zählen mit — eine Unternehmensgruppe hat also einen gemeinsamen Rahmen, nicht einen pro Gesellschaft.

Können wir Modul A und Modul B in einem Antrag stellen?

Ja, ein Antrag kann Inhalte beider Module adressieren. In der Praxis empfehlen wir zwei Schritte: Modul B setzt konzeptionelle Vorarbeiten voraus, und ein Durchführungszeitraum von sechs Monaten für Konzept, Prototyp und Test gleichzeitig ist eng.

Darf ich vorher mit dem Projekt anfangen?

Nein, und das ist der häufigste Fehler. Förderfähig sind nur Vorhaben, die vor Erteilung des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Leistungsvertrags. Wir unterschreiben deshalb erst nach Ihrem Bescheid.

Wir nutzen schon ChatGPT im Unternehmen. Sind wir raus?

Nicht grundsätzlich. Modul B fördert Tests für Anwendungsfälle, in denen bislang keine KI systematisch genutzt wird — die Betrachtung erfolgt pro Anwendungsfall, nicht pro Unternehmen. Vorhandene Vorerfahrung schließt Modul A ohnehin nicht aus und verkürzt in der Regel die Konzeptphase.

Was ist nicht förderfähig?

Allgemeine Digitalisierungsberatung ohne klaren KI-Fokus, Automatisierung oder Robotik ohne KI, reine Bestandsaufnahmen ohne konzeptionelle Anschlussarbeit, Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur europäischen KI-Verordnung, Umsetzungsleistungen über den Test hinaus wie Erwerb oder Inbetriebnahme eines Systems, sowie die Entwicklung von KI, die vermarktet und nicht selbst genutzt werden soll. Auch die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.

Können wir auch Softwarelizenzen oder Hardware abrechnen?

In Modul B ja, in begrenztem Umfang: Ausgaben für Testinfrastrukturen, für nicht vorhandene und für den Test notwendige Softwarelizenzen inklusive Support sowie für die Miete nicht vorhandener Hardware — zusammen bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben in Modul B. In Modul A sind ausschließlich Beratungsleistungen förderfähig.

Wie lange dauert ein Projekt?

Die Durchführung soll sechs Monate nicht überschreiten. Der Beginn muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung erfolgen. Unser Einstiegspaket läuft 6–8 Wochen, das vollständige Konzept 3–4 Monate, Modul B 4–6 Monate.

Übernehmen Sie die Antragstellung?

Den Antrag stellen Sie selbst über das Kundenportal der NRW.BANK — das ist Voraussetzung des Programms. Wir liefern das Angebot als Bemessungsgrundlage, alle Unterlagen aus unserem Leistungsumfang und stehen für Rückfragen bereit. Diese Unterstützung ist für Sie kostenfrei, weil Ausgaben für die Antragserstellung ohnehin nicht förderfähig sind.

Können Sie eine Bewilligung garantieren?

Nein, und niemand kann das. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; die NRW.BANK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel. Wir können dafür sorgen, dass Ihr Angebot den Anforderungen der Richtlinie entspricht und die formalen Ausschlussgründe vermieden werden.

Bis wann läuft das Programm?

Die Richtlinie ist am 17. August 2026 in Kraft getreten und tritt am 31. Dezember 2028 außer Kraft. Anträge sind laufend möglich, die Mittel sind begrenzt.

Was passiert nach dem Test?

Der Produktivbetrieb ist nicht Teil der Förderung. Wenn die Handlungsempfehlung für eine Umsetzung spricht, begleiten wir sie als reguläres Projekt — auf Basis eines Konzepts, das Sie zur Hälfte gefördert bekommen haben.

Über CREATEVISIONS

Warum wir

CREATEVISIONS ist ein Technologie- und Kreativunternehmen aus dem Ruhrgebiet. Wir beraten nicht nur zu KI, wir bauen mit ihr — eigene Produkte, eigene Infrastruktur, eigene Modelle im Betrieb. Für Modul B heißt das: der Prototyp kommt von denselben Leuten, die das Konzept geschrieben haben.

Eigene KI-Infrastruktur im Betrieb.

Lokal betriebene Sprachmodelle auf eigener Hardware, Vektordatenbank, Retrieval-Pipeline, eigene Agenten-Schnittstelle. Wir kennen die Kostenseite und die Datenschutzfragen von On-Premise-Betrieb aus dem eigenen Betrieb, nicht aus Folien.

Eigene Software im Markt.

Wir entwickeln und betreiben eigene Anwendungen von der Datenhaltung bis zum App-Store-Release. Das ist der Unterschied zwischen einem Konzept, das sich umsetzen lässt, und einem, das gut aussieht.

Prozesse statt Präsentationen.

Unser Schwerpunkt liegt auf Anwendungsfällen mit messbarem Nutzen in operativen Prozessen — nicht auf KI-Strategien, die im Ordner enden.

Mittelstand als Zielgruppe.

Wir arbeiten mit produzierenden und dienstleistenden Unternehmen im industriellen Mittelstand und kennen die Rahmenbedingungen: gewachsene IT, dünne Personaldecke, kurze Entscheidungswege.

Die NRW.BANK prüft die Fachkompetenz des auftragnehmenden Unternehmens im Rahmen der Antragsbewilligung. Wir stellen Referenzen und Qualifikationsnachweise als Anlage zu jedem Angebot bereit.

Zwei Minuten Check oder dreißig Minuten Gespräch

Wenn Sie wissen wollen, ob sich der Weg für Ihr Unternehmen lohnt, ist das Erstgespräch der schnellste Weg. Kostenfrei, ohne Verpflichtung, und mit einer klaren Antwort am Ende — auch wenn sie lautet, dass die Förderung für Sie nicht passt.

CREATEVISIONS GmbH · Vogelsanger Straße 42-48 · 58300 Wetter · hallo@cvisions.de

Hinweise: CREATEVISIONS GmbH ist ein unabhängiges Dienstleistungsunternehmen und steht in keiner geschäftlichen oder institutionellen Verbindung zur NRW.BANK. Wir treten in Vorhaben nach NRW.BANK.Impuls KI ausschließlich als auftragnehmendes Unternehmen auf.

Alle Angaben zum Förderprogramm beruhen auf der Richtlinie NRW.BANK.Impuls KI in der Fassung 07/2026 sowie den zugehörigen Veröffentlichungen der NRW.BANK und dienen der Erstinformation. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültige Richtlinie, die Allgemeinen Nebenbestimmungen der NRW.BANK und der Zuwendungsbescheid. Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht; die NRW.BANK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der für das Programm verfügbaren Mittel.

Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Antragstellung sowie die Erklärung zum KMU-Status und zu De-minimis-Beihilfen erfolgen durch den Antragsteller in eigener Verantwortung.

Alle Preisangaben netto zzgl. Umsatzsteuer. Stand: August 2026.